WAS IST SEXUELLE GEWALT?
Was man über sexuelle Gewalt wissen sollte
Wo fängt sexuelle Gewalt an?
Das Thema sexuelle Gewalt wirft viele Fragen auf. Manche Eltern sind sich
unsicher, wo sie die Grenzen im Umgang mit ihren Kindern ziehen sollen. Darf
ich als Vater mein Kind baden, als Mutter mein Kind küssen? Die Antwort ist:
Natürlich dürfen Eltern das. Kinder brauchen einen liebevollen, jedoch die
persönlichen Grenzen des Kindes achtenden Körperkontakt. Wichtig ist es
deshalb, sensibel darauf zu achten, welche Bedürfnisse das Kind hat oder auch
nicht hat und diese zu respektieren. Diese Grenzen darf immer das Kind ziehen.
In jedem Fall gilt: Der zärtliche körperliche Umgang zwischen Kindern und
Erwachsenen lässt sich von sexueller Gewalt klar trennen.
Was also ist sexuelle Gewalt? Hierzu einige Hinweise.
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Sexuelle Gewalt ist immer dann gegeben, wenn Erwachsene oder Jugendliche
Mädchen oder Jungen dazu benutzen, ihre Bedürfnisse durch sexualisierte
Handlungen durchzusetzen.
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Sexuelle Gewalt geschieht in einem Macht- und Abhängigkeitsverhältnis zwischen
Erwachsenen oder auch älteren Jugendlichen und Kindern. Dabei nutzen die
Älteren ihre Macht über die Jüngeren für das Ausleben eigener Bedürfnisse aus.
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Sexuelle Gewalt geht eher von Bekannten des Kindes als von gänzlich Unbekannten
aus.
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Sexuelle Gewalt ist eine durch die Täterin oder den Täter (in der Mehrzahl
Männer) geplante, gut vorbereitete und bewusste Tat und keine Versehen oder
Ausrutscher.
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Sexuelle Gewalt passiert selten einmalig, sondern wiederholt sich fast immer.
Etwas ganz Alltägliches
Für viele Mädchen und Jungen gehört sexuelle Gewalt zum Alltag. Sie kommt so
häufig vor, dass man davon ausgehen kann, dass in jeder Kindergartengruppe, in
jeder Schulklasse, in jeder Nachbarschaft oder Verwandtschaft Kinder zu finden
sind, die sexuelle Gewalt erleben oder erlebt haben. Die Opfer sind überwiegend
Mädchen, aber auch Jungen werden sexuell missbraucht. Nicht selten sind schon
sehr kleine Kinder betroffen. Das Ausmaß sexueller Gewalt reicht von kleinen
Grenzüberschreitungen bis hin zu massiver Gewaltausübung.
Zur gesetzlichen Definition von sexueller Gewalt an Kindern
Das Strafgesetz stellt keinen Katalog an Straftaten auf, die Bedeutung wird
vielmehr vorausgesetzt. Die Paragraphen 176, 176 a und 176 b des
Strafgesetzbuches (StGB) definieren nicht den "sexuellen Missbrauch an Kindern"
an sich, sondern nur das Strafmaß. Als sexuelle Handlung von "einiger
Erheblichkeit" wird von der Rechtssprechung das in anstößiger Weise erfolgende
Zeigen des Geschlechtsteils durch ein Kind angesehen. Auch ein Kuss und das
Streicheln des Geschlechtsteils über der Kleidung bei einem Kind, sowie das
Berühren des nackten Geschlechtsteils sind sexuelle Handlungen, die
strafrechtlich geahndet werden.