AKTIONSPLAN DER BUNDESREGIERUNG
Aktionsplan der Bundesregierung zum
Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung
Die wirksame Bekämpfung von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche hat
für die Bundesregierung hohe Priorität. Um den Schutz von Kindern und
Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung sowie den Schutz der Opfer
solcher Gewalttaten langfristig zu verbessern, hat das Bundeskabinett am 29.
Januar 2003 einen Aktionsplan verabschiedet.
Die Bundesregierung verfolgt mit dem Aktionsplan vier Ziele:
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den strafrechtlichen Schutz von Kindern und Jugendlichen weiter zu entwickeln
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die Prävention und den Opferschutz zu stärken
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die internationale Strafverfolgung und die Zusammenarbeit sicher zu stellen
sowie
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die Vernetzung der Hilfs- und Beratungsangebote zu fördern.
Zu den wesentlichen Eckpfeilern, die bereits umgesetzt wurden, gehören die
Reform des Sexualstrafrechts sowie die Verbesserung des Opferschutzes. Mit der
Verschärfung des Sexualstrafrechts wurden wichtige Gesetzeslücken geschlossen,
Strafen verschärft und der strafrechtliche Schutz von Kindern und behinderten
Menschen verbessert. Das Gesetz gilt seit dem 1. April 2004. Mit dem im März
2004 beschlossenen Gesetz zum verbesserten Opferschutz werden künftig die
Interessen der Opfer im Strafverfahren stärker berücksichtigt.
Die Kampagne "Hinsehen.Handeln.Helfen!" als wesentliches Element des
Aktionsplans sollte das Bewusstsein für sexuelle Gewalt an Kindern und
Jugendlichen schärfen, über qualifizierte Hilfsangebote und Beratungsstellen
informieren und Allianzen im Interesse der Kinder und ihrer Familien schmieden.
"Hinsehen.Handeln.Helfen!" begann im April und lief bis Ende 2004.
Der Aktionsplan im Detail